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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Mag. Franz Pukschitz, Band & Papiergroßhandel eU - und Unternehmen. Alle Angebote, Leistungen, (Ver-)käufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner widersprechen wir hiermit, es sei denn, wir vereinbaren ihre Geltung im Vorhinein schriftlich. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Die AGB senden wir unseren Vertragspartnern vor Auftragserteilung und danach jederzeit über Anforderung zu.

II. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt mit Unterfertigung des Angebotes, Zugang mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der bestellten Ware zustande.

III. Preis

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Wir behalten uns eine Anpassung des Preises vor, wenn von den in den Vertragsgrundlagen angeführten Spezifikationen des Leistungsgegenstandes aufgrund einer Leistungsänderung abgewichen wird.

IV. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt wahlweise per Rechnung, Vorauskasse, Nachnahme oder Lastschrift. Wir sind berechtigt, die bestellten Waren, nach Ankündigung, gegen Nachnahme zu versenden. Mangels gegenteiligerVereinbarungen, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Forderungen sind innerhalb 10 Tagen mit 2% Skontoabzug oder innerhalb 30 Tagen zu begleichen. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung im Vorhinein.
Im Falle des (Teil-) Zahlungsverzuges treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Die Zurückhaltung von Zahlungen, gleich aus welchem Grund, ebenso wie die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen durch unsere Vertragspartner sind ausgeschlossen. Bei Zahlung nach Fälligkeit gilt der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen, sowie 14% Verzugszinsen als vereinbart.

V. Verzug, Vertragsrücktritt

Ist der Vertragspartner mit einer (Teil-)Zahlung oder einer sonstigen Leistung in Verzug oder verschlechtert sich seine wirtschaftliche Lage, so sind wir berechtigt, unsere im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausstehenden Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und dafür Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zu fordern. Zudem sind wir berechtigt, nach einer angemessenen, höchstens 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wird über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen, so sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Hat unser Vertragspartner den Rücktritt verschuldet, hat dieser den tatsächlich entstandenen Schaden zu ersetzen oder den Kaufpreis zu bezahlen.
Tritt der Vertragspartner - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Für Ware, die in Art und Menge extra für den Vertragspartner beschafft wurde, ist ein Rücktritt vom Vertrag sowie die Rückgabe der Ware ausgeschlossen.

VI. Mahn- und Inkassospesen

Bei Zahlung nach Fälligkeit gilt der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen, sowie 14% Verzugszinsen als vereinbart.

VII. Lieferung und Transport

Unsere Preise beinhalten keine Kosten für die Zustellung. Innerhalb Österreichs und Deutschlands erfolgt die Zustellung ab einem Nettowarenwert von € 100 frei Haus; in andere EU-Länder ab einem Nettowarenwert von € 200. Mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf unseren Vertragspartner über. Das Risiko für Verlust und Beschädigung trägt der Vertragspartner. Die Versicherung der Ware gegen Schäden und Verluste während des Transportes ist Sache des Vertragspartners, wird jedoch von uns bei ausdrücklicher Beauftragung veranlasst.

VIII. Lieferfrist

Bekannt gegebene Termine und Fristen sind unverbindlich, es sei denn sie werden schriftlich als solche vereinbart. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen, mindestens 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

IX. Gewährleistung und Reklamationen

Unwesentliche Abweichungen in Farbe, Abmessungen und/oder Qualitäts- und Leistungsmerkmale der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Gewährleistungsrechte unseres Vertragspartners setzen voraus, dass er die Ware nach der Übergabe (Gefahrenübergang) unverzüglich untersucht und dabei festgestellte Mängel uns unverzüglich, längstens aber binnen 8 Tagen, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Reklamationen unseres Vertragspartners erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Verbesserung innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Vertragspartner nur begehren, wenn der Mangel wesentlich und nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist.

X. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Geschädigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

XI. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Alle Waren dürfen bis zur vollständigen Bezahlung nicht verpfändet oder zur Sicherheit Dritten übergeben werden. Ist der Vertragspartner in Verzug oder ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Vertragspartner trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.

XII. Zurückbehaltung

Der Vertragspartner ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten Entgeltes, sondern nur in der Höhe des Verbesserungsaufwandes berechtigt.

XIII. Altstoff Recycling

Sämtliche von uns gelieferten Waren sind über unsere ARA-Servicevertragsnummer S 80155 entpflichtet. Sämtliche von uns in Verkehr gesetzte Verpackung ist über unsere ARA Lizenznummer 1991 entpflichtet und kann bedenkenlos entsorgt oder weiterverwendet werden.

XIV. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das am Sitz unseres Unternehmens örtlich und sachlich zuständige Gericht

XV. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass auch die in den Verträgen mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen bleiben stets unser geistiges Eigentum; der Vertragspartner erhält daran keine wie immer gearteten Verwertungsrechte.

XVI. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenen Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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